der VELODEPO GmbH, Tannenstraße 34, 01099 Dresden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen, Frau Anja Klett und Frau Liv Nilsson, im Folgenden: „VELODEPO“, „Verkäufer“, „wir“, „uns“.
1. Geltungsbereich, Abwehrklausel
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung und ggf. Montage von Produkten zwischen der VELODEPO GmbH und ihren Kunden beziehungsweise vertraglichen Kooperationspartnern.
(2) Abweichenden, entgegenstehenden und/oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder vertraglichen Kooperationspartners wird hierdurch ausdrücklich widersprochen. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass derartige AGB nicht Vertragsbestandteil werden; es sei denn, ihrer Geltung würde ausdrücklich schriftlich gegenüber dem Kunden oder vertraglichen Kooperationspartner zugestimmt.
2. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch die von uns an Sie erteilte Auftragsbestätigung zustande.
(2) Die Angebote des Verkäufers gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, sind freibleibend.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Gegenüber Käufern, die keine Verbraucher sind, verstehen sich alle Preise netto in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich Bruttopreise angegeben sind. Gegenüber Verbrauchern ist gemäß § 3 Abs. 1 Preisangabenverordnung der Gesamtpreis angegeben.
(2) Bei der Bestellung eines Bausatzes erheben wir neben dem Gesamtpreis eine rückerstattbare Sicherheit (Pfand), dessen Höhe neben dem Gesamtpreis im jeweiligen Angebot angegeben ist. Nach erfolgreicher Rücksendung per Stückgut wird Ihnen der Betrag erstattet. Die Transportkiste muss abholbereit verpackt werden. Die Abholung der Transportkiste wird durch VELODEPO beauftragt; separate Kosten hierfür fallen nicht an. Bei der Bestellvariante Lieferung mit Montage wird kein Pfand erhoben.
(3) Im Hinblick auf die Vorleistungen von VELODEPO (kundenspezifische und auftragsbezogene Fertigung) ist mit den Endkunden der VELODEPO Vorkasse vereinbart. Hierzu kann VELODEPO dem Endkunden zur Sicherung seiner Vorauszahlung eine Vorauszahlungsbürgschaft anbieten. Soweit das der Fall ist, ist der Endkunde verpflichtet, nach Lieferung eines von ihm bestellten Bausatzes, die Enthaftungserklärung gegenzuzeichnen und innerhalb von 2 Werktagen per E-Mail an die VELODEPO zurückzusenden. Im Falle der Lieferung und Übergabe von montierter Ware ist der Endkunde verpflichtet, die Enthaftungserklärung unmittelbar nach Übergabe gegenzuzeichnen und dem anwesenden Personal der VELODEPO auszuhändigen.
(4) Im B2B-Bereich, also gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, gilt generell Vorkasse ohne Abzüge.
(5) Ein Kunde, der kein Verbraucher ist sind, kommt spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt ein Kunde, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
4. Lieferung, Anlieferbedingungen, Annahmeverzug
(1) Fertigung und Lieferung erfolgt nach individueller Vereinbarung. Wir liefern per Spedition mit telefonischer Avisierung. Der Kunde hat eine geeignete Anlieferfläche in ausreichender Größe, befestigt und für LKW zugänglich, bereitzustellen.
(2) Im Falle des Annahmeverzugs des Kunden (z.B. fehlende Anlieferfläche, nicht erfolgte Zugangsfreigabe) ist VELODEPO berechtigt, die VELODEPO tatsächlich entstehenden Mehraufwendungen (z.B. Einlagerungskosten, Versicherungskosten, Kosten einer erneuten Anlieferung) ersetzt zu verlangen. Die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises bleibt hiervon unberührt.
5. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von VELODEPO.
(2) Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich der erweiterte Eigentumsvorbehalt, das heißt, die Ware bleibt im Eigentum von VELODEPO, bis der Unternehmerkäufer alle seine Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit VELODEPO beglichen hat, nicht nur den Kaufpreis für die jeweilige Lieferung.
6. Gewährleistung und Mängelanzeige
(1) Es besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht für Waren.
(2) Käufer, die keine Verbraucher sind, sind verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsrechts ausgeschlossen. § 377 HGB bleibt unberührt.
7. Wartung
Es wird anheimgestellt, die gelieferten Produkte gemäß der mitgelieferten Produktinformationen regelmäßig zu warten.
8. Haftung
(1) Gegenüber Verbrauchern gilt: Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir auch für einfache Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(2) Gegenüber Personen, die keine Verbraucher sind, gilt: Gegenüber diesen haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; bei Arglist, Garantieübernahme oder zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen (z.B. Produkthaftungsgesetz). Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
(2) Für Verträge mit Personen, die keine Verbraucher sind, gilt: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10. Salvatorische Klausel
Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, gilt:
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Regelung als vereinbart. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
Stand: 01.12.25